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Rasen Center Nord

Unsere AGB

Wir liefern zu den nebenstehenden Bedingungen.

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro. Falls nicht anders angeboten, gelten die Preise für Fertigrasen, Saat- und Düngemittel ab Hof (Auslieferungslager).

2.
Verpackung: Fertigrasen wird auf Einwegpaletten geliefert. Wir übernehmen keine Entsorgung der Pappen und Einwegpaletten.

3.
Wir behalten uns vor, mit oder ohne Gewebenetz zu liefern.

4.
Für Schadinsekten übernehmen wir keine Garantie.

5.
Wenn Lieferungen frachtfrei Station oder Baustelle erfolgen, gelten diese als erfüllt, sobald sie an der Erzeugungsstätte dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt übergeben worden sind. „Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten für den Transport übernimmt, jedoch nicht das mit demselben Transportrisiko. Dieses gilt auch, wenn der Verkäufer die Ware mit eigenem Fahrzeug zum Versand bringt.

6.
Maßgebend für die Menge ist das vom Käufer bei der Verladung oder Auslieferung angegebene Aufmaß. Der Käufer muss bei Verlegen von Fertigrasen mit einem Schwund bis zu 5% rechnen.

7.
Stellt der Käufer erkennbare Mängel bei der Übernahme fest, sind diese spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Empfang telefonisch oder per Fax zu rügen. Der Verkäufer haftet für rechtzeitig gerügte Mängel jeglicher Art mit keiner höheren Summe als dem anteiligen Rechnungsbetrag, die dem bemängelten Lieferungsanteil entspricht. Haftung und Schadenersatz über diesen Rechnungsbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Die Haftungseinschränkung gilt auch für den Fall, dass eine andere Ware als die bedungende geliefert wird.

8.
Bei Lieferung mit Andeckung des Fertigrasens ist es besonders bei Trockenheit notwendig, die frisch verlegten Rasensoden zu beregnen. Wird mit dem Käufer keine andere Vereinbarung getroffen, so gehen die Kosten der Beregnung zu Lasten des Käufers.

9.
Für die botanische Zusammensetzung des Fertigrasens können Expertisen vorgelegt werden. Verlegt der Käufer selbst den Rasen, übernimmt er selbst die Anwachsgarantie. Es wird von Seiten des Verkäufers auch nicht für Schäden oder Unfälle gehaftet, die durch Loslösung oder Abrutschen von Böschungen entstehen.

10.
Soweit eine schriftliche Vereinbarung nicht getroffen ist, sind unsere Leistungen zahlbar netto Kasse bei Lieferung.

11.
Dafür dass der Verkäufer wegen höherer Gewalt, Mindererträgen gegenüber angemessenen Erwartungen, sowie sonstiger unverschuldeter Unmöglichkeit die Lieferung teilweise oder gar nicht erfüllt, hat er dem Käufer gegenüber nicht aufzukommen. Unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit bestätigte Aufträge binden den Käufer wie vorbehaltlos bestätigte Aufträge, es sei denn, dass der Käufer dem Vorbehalt unverzüglich und schriftlich widerspricht.

12.
Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung gelieferten Fertigrasens seine Zahlung einstellt, hat der Verkäufer die in § 46 der Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderungen, bzw. Abtretung des Rechts auf die Gegenleistung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, solange diese nicht bezahlt sind. Der Käufer verpflichtet sich, bei Pfändungen dem Verkäufer unverzüglich Mitteilung zu geben. Bei angewachsenen Fertigrasen erwirbt der Verkäufer das Miteigentum gemäß § 947 des BGB. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware geht mit ihrer Entstehung auf den Verkäufer bis zu dessen voller Befriedigung über.

13.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Norderstedt. Gerichtsstand ist für beide Teile Norderstedt.